Elektronische AU-Bescheinigung entlastet Arbeitgeber

19.03.2022

Neues Meldeverfahren ab 1. Juli 2022

Eine elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ist seit 1.1.2022 verpflichtend, ab 1.7.2022 fordernd Arbeitgeber AU-Bescheinigung bei den Krankenkassen an. Es verspricht weniger Bürokratie, weniger Aufwand und weniger Konflikte. Arbeitgeber können das neue Verfahren schon jetzt testen!

Folgende Daten bekommen Arbeitgeber von der Krankenkasse gemeldet:

  • Geschlecht
  • Name, Vorname
  • Versichertennummer
  • AU-Beginn laut Arbeitgeber
  • AU-Beginn laut Krankschreibung
  • voraussichtliches Ende der Krankschreibung
  • Feststellungsdatum der Krankschreibung
  • Kennzeichen für Fehlermeldung (1 – Krankenkasse ist zuständig, 4 – Krankschreibung liegt nicht vor)
  • Arbeitsunfall (ja oder nein)
  • D-Arzt eingeschaltet (ja oder nein)
  • Sonstiger Unfall (ja oder nein)
  • Bescheinigungsart (Erst- oder Folgebescheinigung)
  • bei stationärem Aufenthalt – Aufnahmetag, voraussichtliche Dauer der stationären Behandlung

Erfahren Sie mehr über die elektronische AU-Bescheinigung im Newsletter der BKK VBU oder auf der Seite des GKV Spitzenverbandes.