Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

06.04.2022

Umsetzung in sieben Schritten

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, eine Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen im Unternehmen durchzuführen. GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) / Arbeitsprogramm Psyche stellt Ihnen eine Broschüre zur Verfügung, die beschreibt, wie Sie diese Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten erfolgreich durchführen können. 

Bestellungen der gedruckten Broschüre richten Sie bitte unter Angabe der gewünschten Stückzahl sowie der Lieferadresse an presse@gda-psyche.de. Die Bestellung ist kostenfrei. 

Mehr dazu unter GDA-Empfehlungen.