22.11.2017
Mit einem Grundsatzurteil, das nun im Volltext vorliegt, hat das BAG die Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz gestärkt. Auch ohne Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr greife die Mitbestimmung. Es reiche ab sofort eine Gefährdung – so die Richter. Das neue Urteil, das diese Auffassung verwirft, ist somit ein Paukenschlag für die Betriebsräte, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind. Ab sofort brauchen sie nicht mehr eine konkrete Gesundheitsgefahr im Betrieb nachzuweisen, um tätig zu werden. Vielmehr reichen bloße Gefährdungen aus. | |
Damit sind vor allem die Rechte der Betriebsräte im Präventionsbereich deutlich gestärkt. (Quelle Bund-Verlag) |
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~BAG-st%C3%A4rkt-Betriebsrat-im-Arbeitsschutz~