21.07.2021
Worauf Sie unbedingt achten sollen
Frankfurter Rundschau gibt einen Überblick, was bei einer Krankmeldung zu beachten ist:
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen - und das möglichst vor Arbeitsbeginn.
In Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist diese Pflicht gesetzlich verankert: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
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https://www.fr.de/ratgeber/karriere/krankmeldung-arbeitgeber-zr-816399.html